Hausordnung

HAUSORDNUNG DER OPERNFESTSPIELE AM SAARPOLYGON GMBH

§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Opernfestspiele, für den Parkplatz und das Gelände am Fuß der Bergehalde, die Auffahrt, das gesamte Haldenplateau und den Zuschauerbereich (Tribüne und Parkett) .


§ 2 Ziel und Zweck

Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Opernfestspiele zu gewährleisten sowie das unter §1 genannte Gelände sowie das Saarpolygon selbst, für die die Opernfestspiele Nutzungsverträge mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen haben und in die Haftung eingetreten sind, vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

§ 3 Gültigkeit
Die Besucher der Opernfestspiele am Saarpolygon bestätigen mit Betreten bzw. Befahren des Festspielgeländes (Eingang/Einfahrt ist Ostring, Ensdorf) die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung.
Die Hausordnung hängt für jedermann sichtbar am Eingang des Festspielgeländes aus und kann vor Zugang zum Festspielgelände eingesehen werden. Die Hausordnung ist für alle Personen die sich auf dem Festspielgelände aufhalten verbindlich.
Eltern haften für ihre Kinder.

§ 4 Verhalten
Auf dem Festspielgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Mobiltelefone sind während der Aufführung auszuschalten.
Schirme, Getränke oder Flaschen sind auf der Tribüne nicht gestattet.
Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Um einen störungsfreien Ablauf der Aufführung zu gewährleisten, ist das Mitbringen von Säuglingen und Kleinkindern nicht gestattet.

§ 5 Einlasskontrolle
Die Einlasskontrolle findet beim Einsteigen in den Shuttle Bus statt. Bitte zeigen Sie hier das Originalticket oder Ihr Online-Ticket – entweder auf Papier ausgedruckt (in leserlicher Qualität) oder auf Ihrem Smartphone – vor. 
Beim Einlass in den Zuschauerbereich (Parkett und Tribüne) sind dem Einlasspersonal die Sitzplatzkarten vorzuzeigen.

§ 6 Film- und Fotoaufnahmen
Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass auf dem Festspielgelände Film- und Fotoaufnahmen, und zwar ausnahmslos für Fernsehen, Presse und soziale Medien, und nicht für kommerzielle Weiterverwertung, angefertigt werden. Mit Betreten des Festspielgeländes erklären sich die Besucher mit der Anfertigung und Veröffentlichung dieser Film- und Fotoaufnahmen einverstanden.

§ 7 Kleiderordnung
Die Besucher werden dringend gebeten, sich gemäß den Witterungsverhältnissen, die sich am Abend erfahrungsgemäß ändern können, angemessen zu kleiden. Es gibt darüber hinaus keine Kleiderordnung.

§ 8 Verbote
Es ist nicht gestattet,
1. das Festspielgelände ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige (schriftliche) Einladung durch die Opernfestspiele zu betreten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
2. einen anderen als den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz einzunehmen,
3. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume, vor allem aber den Backstagebereich,  ohne Genehmigung durch den Veranstalter zu betreten,
4. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern,
5. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Festspielgelände mitzubringen.
6. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,
7. Tiere auf das Festspielgelände mitzubringen,
8. außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche zu rauchen
9. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen
10. Speisen und Getränken mitzubringen und diese auf dem Festspielgelände zu verzehren

§ 9 Hausrecht
Den Opernfestspielen steht auf dem gesamten Festspielgelände das alleinige Hausrecht zu. Den Anweisungen des Festspiel- /Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann mit einem Ausschluss von den Opernfestspielen am Saarpolygon -ohne Entschädigung für die Eintrittskarte- und/oder dem Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
Das Festspiel- /Sicherheitspersonal ist berechtigt im Namen der Opernfestspiele am Saarpolygon den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

§ 10 Jugendschutz
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Das Festspiel- /Sicherheitspersonal ist angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren.

§ 11 Schäden und Haftungsbeschränkung
Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Die Haftung des Veranstalters für etwaige Sach- oder Personenschäden, ist auf den gesetzlichen Umfang beschränkt.

Opernfestspiele am Saarpolygon GmbH
Fasanenweg 1
66121 Saarbrücken